Unsere Abteilung

- Im Rahmen der nationalen Entwicklungsstrategien und -politiken, der Jahresprogramme sowie des Regierungsprogramms die mittel- und langfristigen Strategien und Politiken der Verwaltung zu bestimmen und die erforderlichen Arbeiten durchzuführen, um deren Zielsetzungen zu formulieren.
- Leistungs- und Qualitätskriterien in den in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung fallenden Angelegenheiten zu entwickeln und in diesem Rahmen die weiteren zu übernehmenden Aufgaben zu erfüllen.
- Informationen und Daten in Bezug auf die Verwaltungstätigkeit, die Weiterentwicklung der Dienstleistungen sowie die Leistung zu erheben, zu analysieren und zu interpretieren.
- In den in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung fallenden Angelegenheiten die Dienstleistungen beeinflussende externe Faktoren zu untersuchen, eine Untersuchung der institutionellen Kapazitäten durchzuführen, die Wirksamkeit und den Zufriedenheitsgrad der Dienstleistungen zu analysieren sowie allgemeine Untersuchungen vorzunehmen.
- Die mit den Managementinformationssystemen verbundenen Dienstleistungen zu erbringen.
- Die Sekretariatsaufgaben des in der Verwaltung eingerichteten Ausschusses für Strategieentwicklung wahrnehmen.
- Die Erstellung des strategischen Plans und des Leistungsprogramms der Verwaltung zu koordinieren und die Arbeiten zur Konsolidierung der Ergebnisse durchzuführen.
- Den Haushaltsplan der Verwaltung – einschließlich der Schätzungen für die beiden Folgejahre – im Einklang mit dem strategischen Plan und dem jährlichen Leistungsprogramm aufzustellen sowie die Übereinstimmung der Verwaltungstätigkeiten mit diesen Vorgaben zu überwachen und zu bewerten.
- Im Rahmen der gemäß den Rechtsvorschriften festzulegenden Haushaltsgrundsätze und -bestimmungen ein detailliertes Ausgabenprogramm zu erstellen und dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse an die zuständigen Einheiten weitergeleitet werden.
- Die Budgetaufzeichnungen zu führen, die Daten über die Ergebnisse der Budgetvollziehung zu erheben und auszuwerten sowie auf dieser Grundlage den endgültigen Budgetabschluss und die Finanzstatistiken zu erstellen.
- Im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften die Einnahmen der Verwaltung festzusetzen sowie die Verfahren zur Verfolgung und Einziehung ihrer Forderungen und Einnahmen durchzuführen.
- In den nicht vom allgemeinen Budget umfassten Verwaltungen die Buchführungs- bzw. Rechnungslegungsdienste wahrzunehmen.
- Unter Berücksichtigung der von den Ausgabeeinheiten erstellten Einzeltätigkeitsberichte den Tätigkeitsbericht der Verwaltung zu erstellen.
- Übersichtsverzeichnisse über die beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte, die sich im Eigentum oder in der Nutzung der Verwaltung befinden, zu erstellen.
- Die Erstellung des Investitionsprogramms der Verwaltung zu koordinieren, die Ergebnisse seiner Umsetzung zu überwachen und den jährlichen Investitionsbewertungsbericht zu erstellen.
- Die weiteren Aufgaben wahrzunehmen, die vom Minister und/oder von der obersten Verwaltungsleitung übertragen werden.
- Die von der Verwaltung gegenüber anderen öffentlichen Stellen zu verfolgenden finanzwirtschaftlichen Vorgänge zu steuern und deren ordnungsgemäßen Abschluss sicherzustellen.
- Dem obersten Verwaltungsleiter und den Ausgabeverantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Anwendung der Finanzgesetze und der einschlägigen sonstigen Rechtsvorschriften bereitzustellen und ihnen beratend zur Seite zu stehen.
- Arbeiten zur Einrichtung, Anwendung und Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems durchzuführen sowie die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, um die Wirksamkeit und Effizienz der internen Prüfungsfunktion des oberen Verwaltungsleitungsorgans zu steigern.